Allgemeine Geschäfts- , Liefer- und Zahlungsbedingungen
§ 1 Allgemeines
Maßgebliche Vertragsgrundlage für alle von der ParaCAR(E) Mobilitätsservice GmbH durchzuführenden Verkäufe, Vermittlungen und Beratungsleistungen sind die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie etwaige individuelle Vereinbarungen. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil. Differierende Vereinbarungen von unseren Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn diese schriftlich vereinbart werden.
§ 2 Geltungsbereich
- 1. Alle Vereinbarungen, die zwischen der ParaCAR(E) Mobilitätsservice GmbH und dem Auftraggeber im Zusammenhang mit den Kauf- und Dienstleistungsverträgen getroffen werden, sind in dem Kaufvertrag, diesen Bedingungen und der Auftragsbestätigung von der ParaCAR(E) Mobilitätsservice GmbH niedergelegt.
- 2. Im Einzelfall zwischen den Vertragsparteien getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen, jedoch nur, wenn diese Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden.
- 3. Informationspflicht gem. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§ 36 VSBG): Die ParaCAR(E) Mobilitätsservice GmbH ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
§ 2 Angebote und Unterlagen
- 1. Angebote von der ParaCAR(E) Mobilitätsservice GmbH sind grundsätzlich freibleibend. Soweit ein schriftliches Angebot von der ParaCAR(E) Mobilitätsservice GmbH vorliegt und nichts anderes vereinbart ist, so ist das Angebot für die Zeit von einem Monat nach Abgabe bindend.
- 2. Zum Angebot gehörende Unterlagen, wie Produktabbildungen, Grafiken, Schemata, Gewichts- und Maßangaben sind nur approximativ maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
- 3. Soweit Behörden, die für die Kraftfahrzeugsicherheit, Abnahmen von Umrüstungen, Abgasbestimmungen o.ä. zuständig sind, zur Nachprüfung bestimmter Anforderungen Einblick in den Produktionsablauf und die Prüfungsunterlagen des Auftraggebers verlangen, erklärt sich die ParaCAR(E) Mobilitätsservice GmbH bereit, diesen Institutionen in seinem Betrieb jede zumutbare Unterstützung zu geben.
§ 3 Lieferumfang, -zeit, und -ort
- 1. Maßgebend für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung auf Grundlage eines Angebotes durch die ParaCAR(E) Mobilitätsservice GmbH.
- 2. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben.
- 3. Die Einhaltung der Lieferzeit setzt die Einhaltung etwaiger Verpflichtungen des Auftraggebers, insbesondere vereinbarte Teilzahlungsverpflichtungen und Beschaffungsverpflichtungen von z.B. Eignungsgutachten, voraus.
- 4. Für Lieferverzögerungen in Folge von höherer Gewalt oder anderen unabwendbaren, von der ParaCAR(E) Mobilitätsservice GmbH nicht zu vertretenden Umständen, wie z.B. Arbeitskämpfe, übernimmt die ParaCAR(E) Mobilitätsservice GmbH keine Haftung. Die Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum der Behinderung.
- 5. Lieferungen und Leistungen erfolgen ab Niederlassung der ParaCAR(E) Mobilitätsservice GmbH oder des von der ParaCAR(E) Mobilitätsservice GmbH mit der Umrüstung beauftragten Unternehmens auf Kosten und Gefahr des Käufers, sofern nichts anderes vereinbart ist. Teillieferungen sind zulässig.
- 6. Ist Lieferung frei Anlieferungsort vereinbart, so obliegt der Transport der ParaCAR(E) Mobilitätsservice GmbH. Die Anlieferzeit ist zu vereinbaren.
- 7. Beruht der von der ParaCAR(E) Mobilitätsservice GmbH zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht, haftet die ParaCAR(E) Mobilitätsservice GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 4 Zahlungsbedingungen und Verzug
- 1. Alle Preise gelten ab Verkaufsniederlassung inklusive Mehrwertsteuer zzgl. Fracht und sonstiger Spesen. Erfolgt der Verkauf nach Listenpreisen, so gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Listenpreise. Montage, Inbetriebnahme, Einregelung oder ähnliche Leistungen sind in den jeweiligen Angeboten einkalkuliert.
- 2. Eine Mehrwertsteuererhöhung wird im kaufmännischen Verkehr sofort, im nicht kaufmännischen Verkehr dann an den Käufer weiterberechnet, wenn die Ware nach dem Ablauf von vier Monaten nach Vertragsschluss geliefert wird.
- 3. Nach Lieferung oder Bereitstellung der Ware sind Rechnungen, soweit nichts anderes vereinbart ist, sofort fällig und zahlbar. Alle Zahlungen sind vom Käufer ohne jeden Abzug, spätestens binnen 10 Tagen nach Fahrzeugübergabe zu leisten. Nach Ablauf der 10-Tages-Frist befindet sich der Käufer in Verzug, soweit kein Leistungsverweigerungsrecht nach § 320 BGB vorliegt.
- 4. Bei Kostenübernahme durch einen Träger akzeptiert die ParaCAR(E) Mobilitätsservice GmbH eine Abtretungserklärung.
§ 5 Eigentumsvorbehalte
- 1. Die ParaCAR(E) Mobilitätsservice GmbH behält sich das Eigentum und das Verfügungsrecht an den Vertragsgegenständen bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Vertrag vor.
- 2. Bei vertragsverletzendem Verhalten des Auftraggebers, besonders bei Zahlungsverzug, ist die ParaCAR(E) Mobilitätsservice GmbH zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Auftraggeber zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts und die Pfändung des Kaufgegenstandes durch die ParaCAR(E) Mobilitätsservice GmbH gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht das Abzahlungsgesetz angewendet wird.
§ 6 Sachmängel und Haftung
- 1. Erkennbare Mängel der Kaufsache, Fehlmengen oder Falschlieferungen hat der Käufer unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen.
- 2. Bei berechtigten Mängelrügen ist die ParaCAR(E) Mobilitätsservice GmbH berechtigt, unter Ausschluss der Rechte des Auftraggebers vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen, zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass die ParaCAR(E) Mobilitätsservice GmbH oder dessen Erfüllungsgehilfen aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Käufer hat der ParaCAR(E) Mobilitätsservice GmbH eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.
- 3. Die Nacherfüllung kann nach der Wahl des Auftraggebers durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung neuer Ware erfolgen. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber ausgeschlossen. Die Nachbesserung gilt mit dem dritten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
- 4. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Auftraggeber erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Auftraggebers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
- 5. Die ParaCAR(E) Mobilitätsservice GmbH bzw. das von der ParaCAR(E) Mobilitätsservice GmbH mit der Umrüstung beauftragte Unternehmen haftet unabhängig von den hier aufgeführten Haftungsbeschränkungen nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen, sowie Arglist von der ParaCAR(E) Mobilitätsservice GmbH oder des von der ParaCAR(E) Mobilitätsservice GmbH mit der Umrüstung beauftragte Unternehmens, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
- 6. Soweit der ParaCAR(E) Mobilitätsservice GmbH oder das von der ParaCAR(E) Mobilitätsservice GmbH mit der Umrüstung beauftragte Unternehmen bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie. Für alle anderen Fälle greift die Garantieregelung des Herstellers der Teile.
- 7. Die ParaCAR(E) Mobilitätsservice GmbH haftet auch für Schäden, die durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursacht wurde, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die ParaCAR(E) Mobilitätsservice GmbH haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
- 8. Die ParaCAR(E) Mobilitätsservice GmbH schließt eine Haftung bezüglich seiner Beratungsleistungen insbesondere der Beratung zur Beantragung von Fördermitteln aus öffentlichen, privaten und gewerblichen Quellen aus. Das sind z.B. Arbeitsamt, Sozialamt, Integrationsamt, Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaften und Stiftungen. Die Beratungsleistungen von der ParaCAR(E) Mobilitätsservice GmbH ersetzen keine Beratung von Rechtsanwälten oder öffentlichen Institutionen, sondern sind als Unterstützung und Hilfestellung zur Beantragung von Fördermitteln anzusehen.
- 9. Eine weitergehende Haftung der ParaCAR(E) Mobilitätsservice GmbH ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung; hiervon unberührt bleibt die Haftung gemäß Produkthaftungsgesetz.
§ 8 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Verhandlungssprache ist Deutsch.
§ 9 Gerichtsstand
1. Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist der Sitz der gewerblichen Niederlassung der ParaCAR(E) Mobilitätsservice GmbH.
§ 12 Schlußbestimmung
- 1. Sollten einzelne Teile dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Punkte.
- 2. Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der ParaCAR(E) Mobilitätsservice GmbH mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Auftraggeber erteilt der ParaCAR(E) Mobilitätsservice GmbH hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekanntgewordener und zur Auftragsabwicklung notwendiger Daten.
Widerrufsbelehrung/Widerrufsrecht
haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen mit uns über das Internet oder Telefon geschlossene Verträge zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (der ParaCAR(E) Mobilitätsservice GmbH) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Das Widerrufsrecht gilt im Sinne des Gesetzes nach § 312g BGB bei allen Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen oder bei Fernabsatzverträgen, beispielsweise über das Internet oder per Telefon, abgeschlossen worden sind. Ausnahmen hierfür bestehen bei nach Kundenwünschen angefertigten Waren und Sonderanfertigungen.